GS-Zeichen

Zertifizierte Büromöbel.

Wir legen großen Wert darauf, unsere Serienprodukte so zu konstruieren, dass wir die Anforderungen für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) erfüllen. Somit ist bei sämtlichen Serienprodukten gewährleistet, dass die notwendigen Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit zu gewährleisten.

Wir lassen unsere Produkte von externen Prüfinstituten auf ihre Konformität zu den GS-Vorgaben überprüfen. Unsere Partner sind das Institut für Holztechnik, Dresden und die Berufsgenossenschaft Verwaltung. Weitere Informationen enthält auch die gemeinsame Empfehlung des Handels, des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und der Zentralstelle der Länden für Sicherheitstechnik, siehe auch unter www.baua.de.

Mit dem GS-Zeichen zertifizierte Büromöbel stellen die Einhaltung folgender Normen sicher:

  • Büromöbel – DIN EN Fachbericht 147 = Anforderungen an Werkstoffe, Verarbeitung, Konstruktion und Funktion sowie Prüfverfahren unter Berücksichtigung der Sicherheit bei der Benutzung. Er ist ein Leitfaden für die Sicherheitsanforderungen an Büroarbeitstische und Büroschränke in Deutschland.
  • Büromöbel – Büroschränke DIN EN 14073-2 = Sicherheitstechnische Anforderungen (z.B. um die Mindestfestigkeit herausziehbarer Elemente festzulegen).
  • Büromöbel – Büroschränke DIN EN 14073-3 = Prüfverfahren zur Bestimmung der Standsicherheit u. der Festigkeit der Konstruktion (z.B. um die Tragkraft von Fachböden festzulegen oder das Kippen eines Schrankes auf den Benutzer zu vermeiden).
  • Büromöbel – Büro-Arbeitstische u. Büroschränke DIN EN 14074 = Prüfverfahren zur Bestimmung der Festigkeit u. der Dauerhaltbarkeit beweglicher Teile (regelt Mindest-Prüfbelastung und -Prüfhäufigkeit in Dauerbelastungsprüfungen).
  • Büroarbeitstische – DIN EN 527-1 = Maße (z. B. um die Gefahr von Skeletterkrankungen durch ausreichende Beinraumfreiheit, Einhaltung notwendiger Arbeitsflächen bei der Büroraumplanung, richtige Arbeitshöhen etc.).
  • Büroarbeitstische – DIN EN 527-2 = Mechanische Sicherheitsanforderungen (z.B. um scharfe Kanten und Quetschungen durch bewegliche Teile zu vermeiden).
  • Büroarbeitstische – DIN EN 527-3 = Prüfverfahren für die Bestimmung der Standsicherheit u. der mechanischen Festigkeit der Konstruktion (z.B. um unnötige Schwingungen oder das Umkippen eines Tisches zu vermeiden, sowie um die allgemeine Belastbarkeit im Alltag sicherzustellen). Weitere Informationen und Inhaltsangaben finden Sie unter www.buero-forum.de

Weitere Informationen und Inhaltsangaben finden Sie unter www.buero-forum.de

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